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Beitragsordnung
des Vereins „Wir auf Schwerin (e.V.)“
1.
Diese Beitragsordnung regelt die Beiträge der Mitglieder
zum Verein „Wir auf Schwerin (e.V.)“
2.
Die Höhe der Beiträge staffelt sich wie folgt:
a) Einzelpersonen 20,00 € jährlich
b) Ehepaare / Familien / Lebenspartnerschaften 30,00 €
jährlich
c) Schüler / Studenten / Arbeitssuchende / Rentner /
Pensionäre: 12,00 € jährlich
d) Juristische Personen (Vereine, Verbände,
Unternehmen) mindestens 60,00 € jährlich
3.
Der jährliche Jahresbeitrag wird satzungsgemäß durch
die Mitgliederversammlung bestätigt oder abgeändert.
4.
Der Jahresbeitrag ist jeweils bis spätestens zum 31. März
auf das einzurichtende Konto des Vereins bei der
Sparkasse Vest Recklinghausen einzuzahlen.
5.
Auf die möglichen Folgen einer verspäteten Zahlung,
bzw. Nichtzahlung gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung wird
hiermit ausdrücklich hingewiesen.
6.
Im Falle eines Vereinsaustritts vor Ablauf des
Kalenderjahres besteht kein Anspruch des Mitgliedes auf
teilweise Rückerstattung des Jahresbeitrages.