Not seeing a Scroll to Top Button? Go to our FAQ page for more info.

Beitragsordnung

des Vereins „Wir auf Schwerin (e.V.)“ 1. Diese Beitragsordnung regelt die Beiträge der Mitglieder zum Verein „Wir auf Schwerin (e.V.)“ 2. Die Höhe der Beiträge staffelt sich wie folgt: a) Einzelpersonen 20,00 € jährlich b) Ehepaare / Familien / Lebenspartnerschaften 30,00 € jährlich c) Schüler / Studenten / Arbeitssuchende / Rentner / Pensionäre: 12,00 € jährlich d) Juristische Personen (Vereine, Verbände, Unternehmen) mindestens 60,00 € jährlich 3. Der jährliche Jahresbeitrag wird satzungsgemäß durch die Mitgliederversammlung bestätigt oder abgeändert. 4. Der Jahresbeitrag ist jeweils bis spätestens zum 31. März auf das einzurichtende Konto des Vereins bei der Sparkasse Vest Recklinghausen einzuzahlen. 5. Auf die möglichen Folgen einer verspäteten Zahlung, bzw. Nichtzahlung gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. 6. Im Falle eines Vereinsaustritts vor Ablauf des Kalenderjahres besteht kein Anspruch des Mitgliedes auf teilweise Rückerstattung des Jahresbeitrages.

Beitragsordnung

des Vereins „Wir auf Schwerin (e.V.)“ 1. Diese Beitragsordnung regelt die Beiträge der Mitglieder zum Verein „Wir auf Schwerin (e.V.)“ 2. Die Höhe der Beiträge staffelt sich wie folgt: a) Einzelpersonen 20,00 € jährlich b) Ehepaare / Familien / Lebenspartnerschaften 30,00 € jährlich c) Schüler / Studenten / Arbeitssuchende / Rentner / Pensionäre: 12,00 € jährlich d) Juristische Personen (Vereine, Verbände, Unternehmen) mindestens 60,00 € jährlich 3. Der jährliche Jahresbeitrag wird satzungsgemäß durch die Mitgliederversammlung bestätigt oder abgeändert. 4. Der Jahresbeitrag ist jeweils bis spätestens zum 31. März auf das einzurichtende Konto des Vereins bei der Sparkasse Vest Recklinghausen einzuzahlen. 5. Auf die möglichen Folgen einer verspäteten Zahlung, bzw. Nichtzahlung gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. 6. Im Falle eines Vereinsaustritts vor Ablauf des Kalenderjahres besteht kein Anspruch des Mitgliedes auf teilweise Rückerstattung des Jahresbeitrages.